RL 2006/112/EG Artikel 192

Titel X: Vorsteuerabzug

Kapitel 5: Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Artikel 192

Geht der Steuerpflichtige von der normalen Mehrwertsteuerregelung auf eine Sonderregelung über oder umgekehrt, können die Mitgliedstaaten die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu vermeiden, dass dem Steuerpflichtigen ungerechtfertigte Vorteile oder Nachteile entstehen.

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CAAAC-35909