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NWB Nr. 45 vom Seite 3811 Fach 17 Seite 2127

Erlösnachkalkulation und sachliche Richtigkeit der Buchführung

Voraussetzungen für Hinzuschätzungsberechtigungen bei Außenprüfungen

Olaf Klingebiel

Dieser Aufsatz stellt dar, unter welchen Voraussetzungen das Finanzamt im Rahmen von Außenprüfungen berechtigt ist, Hinzuschätzungen zu den erklärten Besteuerungsgrundlagen vorzunehmen. Im Anschluss daran wird die Erlösnachkalkulation als ein Instrument der Widerlegung der sachlichen Richtigkeit näher erläutert.

I. Prüfung der formellen Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen

Grundsätzlich sind gemäß § 158 AO die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen, die den Vorschriften der §§ 140 bis 148 AO entsprechen, der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalls kein Anlass besteht, die sachliche Richtigkeit dieser Aufzeichnungen zu beanstanden (sog. Anscheinsbeweis). Gemäß § 158 i. V. mit § 162 Abs. 2 Satz 1 AO eröffnen sich folgende mögliche Fallkonstellationen:

  • Bei Bejahung der sog. formellen Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sind die Ergebnisse der Besteuerung auch zugrunde zu legen (Anscheinsbeweis).

  • Nur sofern die sachliche Richtigkeit der Aufzeichnungen durch Verprobungen, wie z. B. der Erlösnachkalkulation, widerlegt wird, ist die Schätzungsberechtigung nach § 162 AO gegeben. In einem solchen Fall ist das Buchführungsergebnis insofern nicht ...

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