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BGH Urteil v. - VI ZR 290/00

Gesetze: ZPO § 256; SGB X § 116

Leitsatz

Zur Frage, ob ein Sozialversicherungsträger, auf den gemäß § 116 Abs. 1 SGB X Schadensersatzansprüche übergegangen sind, im Fall des weiteren Anspruchsübergangs auf einen anderen Sozialversicherungsträger mit Erfolg die Feststellung begehren kann, daß der Schädiger zur Erstattung seiner unfallbedingten Aufwendungen verpflichtet ist, wenn der Geschädigte in Zukunft wieder sein Mitglied werden sollte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
MAAAC-02894

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BGH, Urteil v. 13.03.2001 - VI ZR 290/00

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