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BFH-Rechtsprechung zur Abgabenordnung im Jahr 2005
In einer langen Reihe von Entscheidungen musste sich der BFH auch im Jahr 2005 wieder mit ungelösten Problemen der Abgabenordnung beschäftigen. An der Spitze dürfte dabei die Entscheidung des Großen Senats zu dem seit langem diskutierten Problem stehen, wie die unterschiedliche Besteuerung von Gesellschaftereinkünften in der sog. Zebragesellschaft verfahrensrechtlich zu verwirklichen ist. Eine auch methodisch bemerkenswerte Entscheidung ist ergangen, die nicht nur Beifall gefunden hat. Ferner sind zu den immer wieder problematischen Fragen der Änderung von bestandskräftigen Steuerbescheiden mehrere neue Urteile ergangen, aber auch zu einigen weiteren, für die Praxis relevanten Detailfragen der Auslegung und Anwendung der Abgabenordnung.
I. Festsetzungsverjährung
1. Hemmung der Festsetzungsfrist durch abweichende Ausübung des Veranlagungswahlrechts seitens des anderen Ehegatten
(BStBl 2005 II S. 865 NWB UAAAB-66090) betr. §§ 171, 175 AO.
Steuerbescheide sind nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern, wenn ein „rückwirkendes Ereignis” eintritt. Ein rückwirkendes Ereignis liegt vor, wenn sich nach Ergehen eines Steuerbescheids der rechtserhebliche Sachverhalt in der...BStBl 1993 II S. 897BStBl 2005 II S. 690