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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1944/03

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

Aufwendungen für einen Computerkurs als Werbungskosten abziehbar

Leitsatz

Verfügt ein Steuerpflichtiger nicht über die an seinem Arbeitsplatz erforderlichen Computerkenntnisse, sind Aufwendungen für einen Computerkurs zum Erwerb entsprechender Kenntnisse jedenfalls dann in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar, wenn der Steuerpflichtige keinen privaten Computer besitzt.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 136 Nr. 3
KÖSDI 2006 S. 14964 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 4/2006 S. 235
StBW 2005 S. 1 Nr. 25
WAAAB-73002

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.10.2005 - 5 K 1944/03

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