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Selbständigkeit des Geschäftsführers einer GmbH
steht Verwaltungsauffassung nicht entgegen
Nachdem der BFH im Jahr 2002 zur Umsatzsteuerbarkeit von Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen, die eine GmbH an eine GbR erbringt, Recht gesprochen hat, äußerte er sich mit Urteil v. - V R 29/03 zur Selbständigkeit des Geschäftsführers einer GmbH. Die durch das Urteil in der Praxis ausgelöste Unruhe ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass das Gericht einzelnen Ansichten der Finanzverwaltung nicht gefolgt ist und als zu weitgehend bezeichnet hat. Das BMF hat nunmehr ein Schreiben zur Anwendung des Urteils herausgegeben ( NWB MAAAB-66032). Darin wird klargestellt, dass das Urteil der bisherigen Verwaltungsauffassung nicht entgegensteht.
I. BMF: Selbständigkeit richtet sich bei der Umsatz- und Einkommensteuer nach denselben Grundsätzen
Mit Urteil v. - V R 43/01 (BStBl 2003 II S. 36) hatte der BFH seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und entschieden, dass Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen, die eine GmbH als Gesellschafterin für eine GbR aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrags gegen Vergütung ausführt, umsatzsteuerbar sein können. Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen der Gese...