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FG Münster Urteil v. - 9 K 1220/00 G

Gesetze: AO 1977 § 63 Abs 2, AO 1977 § 55 Abs 1, AO 1977 § 61 Abs 3

Verfahren:

Vertrauensschutz gegen rückwirkenden Entzug der Gemeinnützigkeit

Gewerbesteuermeßbetrag 1989 bis 1991 und Körperschaftsteuer 1989 bis 1991

Leitsatz

1) Prüft das FA frühzeitig die Satzung einer gGmbH und erlässt daraufhin neben vorläufigen Bescheinigungen über die Gemeinnützigkeit auch Freistellungsbescheide, genießt die gGmbH Vertrauensschutz, als das FA jedenfalls für zurückliegende Jahre nicht mehr geltend machen darf, die Satzung entspreche nicht den Anforderungen des § 61 Abs. 1 und 2 AO.

2) Einfache Verstöße gegen die Selbstlosigkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO rechtfertigen nicht den rückwirkenden Entzug der Gemeinnützigkeit.

Fundstelle(n):
INF 2005 S. 482 Nr. 13
CAAAB-54795

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FG Münster, Urteil v. 11.03.2005 - 9 K 1220/00 G

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