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BFH Urteil v. - VI R 40/96

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist als Bankkauffrau tätig. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer 1992 machte sie Aufwendungen in Höhe von ... DM für einen Psychodrama-/Supervision-Lehrgang zum Werbungskostenabzug geltend, was der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -- FA --) unter Hinweis auf § 12 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ablehnte.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 110
BFH/NV 1997 S. 110 Nr. -1
DAAAB-38508

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BFH, Urteil v. 20.09.1996 - VI R 40/96 -nv-

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