BauGB § 67

Erstes Kapitel: Allgemeines Städtebaurecht

Vierter Teil: Bodenordnung

Erster Abschnitt: Umlegung

§ 67 Umlegungskarte

1Die Umlegungskarte stellt den künftigen Zustand des Umlegungsgebiets dar. 2In die Karte sind insbesondere die neuen Grundstücksgrenzen und -bezeichnungen sowie die Flächen im Sinne des § 55 Absatz 2 einzutragen.

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EAAAG-94394