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infoCenter (Stand: Dezember 2023)

Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Catrin Geißler
Zukunftsfinanzierungsgesetz

Zum wird die Steuervergünstigung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen insbesondere für die Beteiligung an Start-ups ausgeweitet.

  • Der Kreis der begünstigten Unternehmen wird erweitert auf:

    • 1.000 Mitarbeiter und

    • Jahresumsatz bis 1 Mio. Euro oder

    • Jahresbilanzsumme bis 86 Mio. Euro

    • bis zu 20 Jahre nach Gründung

  • i.d.R. Versteuerung erst bei Veräußerung

  • Erhöhung des Freibetrags auf 2.000 Euro

I. Definition

Unter Mitarbeiterkapitalbeteiligung versteht man die Beteiligung des Arbeitnehmers am Unternehmen des Arbeitgebers oder an einem fremden Unternehmen auf schuld- bzw. gesellschaftsrechtlicher Basis. Dies kann u.a. durch die Ausgabe von Wertpapieren (z.B. Aktien, Gewinnschuldverschreibungen, Anteilscheinen an Aktienfonds) und nicht verbrieften Vermögensbeteiligungen (z.B. Genossenschaftsanteilen an Kreditinstituten, stillen Beteiligungen beim ArbG und Darlehensforderungen gegen den ArbG) geschehen.

Dabei kann der Arbeitgeber von unterschiedlichen Motiven geleitet werden. Einerseits kann die Mitarbeiterbeteiligung der Kapitalbeschaffung des Unternehmens dienen, andererseits kann auch die Motivation der Mitarbeiter im Vordergrund stehen (Incentive), bei der oft auf e...

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