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FG München Beschluss v. - 1 V 717/03 EFG 2004 S. 1532

Gesetze: EStG § 50a Abs. 5 S. 5, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d, EStDV § 73e, AO 1977 § 20 Abs. 4, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Örtliche Zuständigkeit für Erlass des Haftungsbescheids nach § 50 a Abs. 5 Satz 5 EStG gegenüber ausländischen Vergütungsschuldner

Inlandsbezug des ausländischen Vergütungsschuldners der zweiten Stufe durch gesellschaftsrechtliche Verflechtung

Haftungsbescheid nach § 50 a Abs. 5 S EStG gegenüber ausländischen Vergütungsschuldner.

Leitsatz

1. Für den Erlass eines Haftungsbescheids nach § 50 a Abs. 5 Satz 5 EStG ist das für die Besteuerung des ausländischen Vergütungsschuldners vom Einkommen zuständige Finanzamt örtlich zuständig.

2. Ist der ausländische Vergütungsschuldner der zweiten Stufe gesellschaftsrechtlich mit dem inländischen Vergütungsschuldner der ersten Stufe verflochten, ist die Annahme des für die Haftungsinanspruchnahme nach § 50 a Abs. 5 Satz 5 EStG erforderlichen Inlandsbezugs nicht zweifelhaft.

3. Bemessung der Haftung im mehrstufigen Steuerabzugsverfahren nach den Nettovergütungen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1532
EFG 2004 S. 1532 Nr. 20
KAAAB-24435

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG München, Beschluss v. 19.05.2004 - 1 V 717/03

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