Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der verbilligten
Überlassung von Belegschaftsaktien nach
§ 19a Abs. 8 Satz 1
EStG
Haftung für Lohnsteuer
Leitsatz
1. Überlassung von bisher
lediglich in einer sich im Tresor der AG befindenden Sammelurkunde verbrieften
Belegschaftsaktien im Zeitpunkt der schriftlichen Zuteilung der Aktienanzahl
und der Erstellung einer Datei mit den Namen der Mitarbeiter sowie der
jeweiligen Anzahl der Aktien und der jeweiligen Aktiennummer.
2. Der gemeine Wert von noch nicht
zum amtlichen Handel an der Börse zugelassenen Aktien, die der Belegschaft
verbilligt überlassen werden, kann aus dem Verkauf der Aktien an ein
Bankenkonsortium zu deren Börseneinführung abgeleitet werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 334 EFG 2004 S. 334 Nr. 5 PAAAB-16423
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