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Finanzgericht Berlin Beschluss v. - 9 B 2477/00 EFG 2001 S. 801

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3, AO § 34 Abs. 1, AO § 69

Haftung des Geschäftsführers wegen Verletzung seiner steuerlichen Pflichten

Leitsatz

  1. Der Geschäftsführer haftet wegen nicht rechtzeitiger Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für die nicht entrichteten Vorauszahlungsbeträge nach §§ 34 Abs. 1 und 69 AO.

  2. Übersteigt oder bestätigt die Umsatzsteuerjahresveranlagung die Ergebnisse der haftungsauslösenden Voranmeldungen und Festsetzungen, dann besteht der Haftungsanspruch unvermindert in Höhe der rückständigen Vorauszahlungsbeträge fort.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 801
XAAAB-06680

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Berlin, Beschluss v. 12.03.2001 - 9 B 2477/00

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