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BFH Urteil v. - X R 33/91 BStBl 1995 II S. 4

Gesetze: AO 1977 §§ 124, 237, 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5

Entstehung von Aussetzungszinsen nach - 1. Vollziehungsaussetzung sowohl des Grundlagenbescheids als auch des Folgebescheids - 2. fehlerhafter bestandskräftiger Vollziehungsaussetzungsentscheidung

Leitsatz

1. Sind sowohl ein Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) als auch der Einkommensteuerbescheid (Folgebescheid) angefochten und hat das FA das Ende der Aussetzung der Vollziehung ungeachtet dessen, daß ernstliche Zweifel nur den Feststellungsbescheid betreffen, mit dem Ausgang des Verfahrens gegen den Einkommensteuerbescheid verknüpft, entsteht der Anspruch auf Aussetzungszinsen erst bei unanfechtbarer Erledigung dieses letztgenannten Verfahrens.

2. Die Entstehung des Zinsanspruchs setzt allein die endgültige Erfolglosigkeit eines förmlichen außergerichtlichen oder finanzgerichtlichen Rechtsbehelfs bei gewährter Aussetzung der Vollziehung voraus; die Fehlerhaftigkeit der bestandskräftigen Aussetzungsentscheidung berührt den Zinsanspruch grundsätzlich nicht (Abgrenzung zum , BFHE 148, 491, BStBl II 1987, 320).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 4
BFH/NV 1995 S. 1 Nr. 1
VAAAA-95215

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BFH, Urteil v. 18.07.1994 - X R 33/91

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