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BFH Urteil v. - V R 166/84 BStBl 1990 II S. 799

Gesetze: UStG 1967 § 2 Abs. 3UStG 1967 § 15 Abs. 1BayStrWG Art. 6, 53 Buchst. b

Grenzen der unternehmerischen Zuordnungsfreiheit einer Gemeinde bei als öffentliche Straßen gewidmeten Kurwegen

Leitsatz

Ein Kurort kann Spazier- und Wanderwege, die durch Widmung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten haben, nicht seinem unternehmerischen Bereich zuordnen, der im Bereitstellen von ,,Einrichtungen des Fremdenverkehrs'' gegen Kurbeitrag besteht. Die Gemeinde kann die ihr bei Errichtung solcher Wege in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 799
BFH/NV 1990 S. 70 Nr. 9
XAAAA-93399

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BFH, Urteil v. 26.04.1990 - V R 166/84

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