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Vorsteuerabzug aus Umzugskosten
Der BFH hat sich mit Urteil vom - V R 18/18 NWB QAAAH-32259 (Kurzinfo StuB 2019 S. 839 NWB HAAAH-33850) mit dem Vorsteuerabzug aus Umzugskosten auseinandergesetzt. Hierbei kommt der BFH zu einer von der Meinung der Finanzverwaltung abweichenden Auffassung.
Vor dem Hintergrund des bevorstehenden Jahreswechsels sollte geprüft werden, ob unter Berücksichtigung der Festsetzungsverjährungsvorschriften rückwirkend ein Vorsteuerabzug zu beantragen ist.
Der Urteilsfall: In dem vom BFH entschiedenen Sachverhalt war Folgendes strittig: Das zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen verlagerte bestimmte Arbeitsaufgaben nach Deutschland. Bestimmte, bislang im Ausland tätige Mitarbeiter mussten aufgrund dessen in das Inland umziehen. Der Arbeitgeber übernahm vereinbarungsgemäß die Umzugskosten, wobei dem Arbeitgeber eine formell zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung vorlag.
Auffassung der Finanzverwaltung: Das FA versagte den Vorsteuerabzug trotz der formell ordnungsgemäßen Rechnung, weil die Kostenübernahme arbeitsvertraglich vereinbart war. Durch die konkrete Umzugskosten-Vereinbarung liegt nach bisheriger Verwaltungsauffassung ein entgeltlicher Umsatz vor...