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Die GoBD in der Abschlussprüfung
Implikationen und erste Anwendungserfahrungen
Am veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“. Die GoBD fassen die bisherigen „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)“, die bisherigen „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ sowie die bisherigen „Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung“ zusammen und ersetzen diese. Eigenen Angaben zufolge, nahm das BMF mit der Zusammenfassung auch eine Anpassung an den „aktuellen Stand der Technik“ vor, berücksichtigte aufgetretene Zweifelsfragen und beabsichtigt, das Schreiben zu den GoBD auch künftig auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten. Der folgende Beitrag widmet sich den Implikationen für die Abschlussprüfung und stellt die Erfahrungen dar, die bislang im Rahmen der Abschlussprüfung mit den GoBD gemacht wurden.
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