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Selbstanzeigenberatung: Unwirksamkeit der Selbstanzeige bei verspäteter Erklärung zur Einkommensteuer?
Musterschreiben zur Verteidigung
Nach Abgabe einer Selbstanzeige wegen ausländischer Kapitaleinkünfte kann eine unangenehme Überraschung folgen: Manche Straf- und Bußgeldsachenstellen (BuStra/StraBuSt) prüfen, ob alle früheren Einkommensteuererklärungen fristgerecht abgegeben worden sind. Wenn eine Erklärung verspätet erfolgte, wird – oft in einem Standardschreiben – darauf hingewiesen, dass eine Einstellung des Strafverfahrens trotz jetzt erfolgter Selbstanzeige nicht möglich sei. Wie kann der Berater auf diese Ansicht reagieren? Hierzu enthält der Beitrag ein Musterschreiben als Formulierungshilfe. Der BGH hat einen solchen Fall bisher nicht entschieden, so dass naturgemäß eine gewisse Rechtsunsicherheit verbleibt.
Das anliegende Musterschreiben kann in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) unter der NWB DokID NWB JAAAF-00569 aufgerufen werden. Dieses Schreiben beruht auf praktischen Erfahrungen in diesen Fällen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Der praktische Fall
[i]Einleitung eines Steuerstrafverfahrens nach SelbstanzeigeDer Berater des M erklärt im April 2015 dessen Kapitalei...