Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grundbesitzwert für nach dem Erbfall veräußerte Immobilie
Nachweis eines unter dem vom Finanzamt ermittelten gemeinen Werts bei kurze Zeit nach dem Erbfall erfolgter Veräußerung
[i]M. Meier, Bedarfsbewertung, infoCenter NWB NAAAB-05655 Weist eine steuerpflichtige Person durch Verkauf eines Grundstücks kurze Zeit nach dem Erbfall nach, dass der gemeine Wert eines Grundstücks wesentlich niedriger ist, als der vom Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz ermittelte, ist der Verkaufspreis auch dann maßgebend, wenn das Gesetz einen solchen Nachweis nicht vorsieht. Der BFH ist vor dem Hintergrund der Entscheidung des (BStBl 2007 II S. 192) der Auffassung, dass sich die Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorrangig am gemeinen Wert zu orientieren hat. Im Bewertungsgesetz wurde daher auch der gemeine Wert zum Maßstab einer realitätsgerechten Wertermittlung erhoben. Aus Gründen der Praktikabilität hat das BVerfG Pauschalierungen bzw. Typisierungen bei der Ermittlung des gemeinen Werts eines Grundstücks zugelassen. Allerdings findet eine solche pauschalierte/typisierte Bewertung ihre Grenze im verfassungsrechtlich verankerten Übermaßverbot. Das Übermaßverbot ist verletzt, wenn die durch Pauschalierung/Typisierung erfolgte Bewertung extrem über das normale Maß hinausgeht ( NWB UAAAH-11889).
I. Bei Liquidationswert kein anderer Nachweis
[i]Landwirtschaftliches GrundvermögenIm Streitfall ging es um landwirtsch...