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Umsatzsteuer | EuGH-Vorlage zur Margenbesteuerung und ermäßigtem Steuersatz
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: (1) Unterliegt eine Leistung, die im Wesentlichen in der Überlassung einer Ferienwohnung besteht und bei der zusätzliche Leistungselemente nur als Neben- zur Hauptleistung anzusehen sind, entsprechend dem „Van Ginkel“ (EU:C:1992:435) der Sonderregelung für Reisebüros nach Art. 306 MwStSystRL? (2) Bei Bejahung der Frage zu 1: Kann diese Leistung neben der Sonderregelung für Reisebüros nach Art. 306 MwStSystRL zusätzlich auch der Steuerersatzmäßigung für die Beherbergung von Ferienunterkünften im Sinne von Art. 98 Abs. 2 MwStSystRL i. V. mit Anh. III Nr. 12 unterliegen (Bezug: § 12 Abs. 2 Nr. 11, § 25 UStG; Art. 98 Abs. 1, Art. 306, Art. 308, Anh. III Nr. 12 MwStSystRL)?
Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unterne...