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OLG München Beschluss v. - 33 Wx 164/23 e

Gesetze: BGB § 2247; BGB § 2084; BGB § 133; BGB § 157

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Auslegung eines notariellen Erbvertrages, in dem der zweite Erbfall nicht mit dem Begriff des Schlusserben, sondern dem des Ersatzerben geregelt wird.

2. Für die grundsätzlich bestehende Möglichkeit, auch notarielle Verfügungen zur Ermittlung des wahren Erblasserwillens auszulegen (Anschluss an: IVa ZR 59/88, NJW-RR 1990, 391; Senat, 33 U 6666/21, ZEV 2022, 659), ist kein Raum, wenn sich aus der Urkunde keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass juristische Fachbegriffe unzutreffend gebraucht worden wären.

Fundstelle(n):
NJW 2024 S. 8 Nr. 1
HAAAJ-53433

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OLG München, Beschluss v. 27.09.2023 - 33 Wx 164/23 e

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