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Bilanzierung und Buchung von Tauschvorgängen
Die [i]infoCenter, Tausch/tauschähnliche Umsätze NWB RAAAB-14247 Schuld aus einem Anschaffungsgeschäft muss nicht zwangsweise (alleine) durch Geld beglichen werden. Sowohl in der unternehmerischen Praxis als auch bei privaten Anschaffungsvorgängen ist die Hingabe eines Gegenstands im Rahmen eines Tauschgeschäfts ein alternativer Anknüpfungspunkt zur Begleichung (eines Teils) der Schuld des Käufers. Der vorliegende Beitrag stellt den handels- und steuerbilanziellen Umgang eines Tauschs mit Baraufgabe dar und zeigt auf, wie dieser buchhalterisch abzubilden ist.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Grundlagen und bilanzielle Abbildung des Tauschgeschäfts
1. Begriffsabgrenzung und Arten des Tauschgeschäfts
Ein [i]Tausch als doppelter KaufvertragTausch ist gegeben, wenn die Schuld aus einer Lieferung nicht durch eine Geldzahlung, sondern durch die Hingabe eines Vermögensgegenstands beglichen wird. Der Tausch begründet infolgedessen zwei Kaufverträge über unterschiedliche Wirtschaftsgüter zwischen denselben Vertragspartnern. Dabei finden gemäß § 480 BGB die Vorschriften über den Kauf entsprechend für beide Leistungen Anwendung . Tauschvorgänge können in drei unterschiedli...