Einkünftekorrektur gem. § 1 Abs. 1 AStG
wegen der Gewährung eines zinslosen Darlehens
Leitsatz
1. § 1 Abs. 1 AStG in der
im Streitjahr 2001 geltenden Fassung ist dahingehend europarechtskonform
auszulegen, dass für die Gewährung eines zinslosen Darlehens
an eine belgische Tochtergesellschaft typisierend ein wirtschaftlicher
Grund anzunehmen ist, soweit das Darlehen zusammen mit dem Eigenkapital
der Tochtergesellschaft 40 v. H. der Summe aus Eigenkapital und Gesellschafterdarlehen
nicht übersteigt.
2. § 29 Nr. 2 KStG i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes
(StSenkG) ist durch das Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetz
(UntStFG) vom aufgehoben worden. Der Körperschaftsteuerbescheid
2001 ist daher nicht Grundlagenbescheid für den Bescheid über
die gesonderte Feststellung des zum verbleibenden Verlustvortrages
zur Körperschaftsteuer
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 6 Nr. 17 DStRE 2013 S. 726 Nr. 12 EFG 2013 S. 279 Nr. 4 GStB 2013 S. 135 Nr. 4 IStR 2013 S. 706 Nr. 18 IWB-Kurznachricht Nr. 5/2013 S. 155 Ubg 2013 S. 466 Nr. 7 FAAAE-27358
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 29.11.2012 - 1 K 118/07
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