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BBEV Nr. 3 vom Seite 84

Finanzinnovationen – 2. Teil

Neue BFH-Rechtsprechung zu DAX-Zertifikaten und Reverse Floatern

von Joachim Moritz, München

Nach bisheriger Einschätzung waren Kursgewinne aus der Veräußerung von Index-Zertifikaten außerhalb der Jahresfrist des § 23 EStG nicht steuerpflichtig; Gewinne aus der Veräußerung von Reverse Floatern unterlagen indes nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG der Einkommensteuer. Über die Urteile v. - VIII R 67/04, v. - VIII R 43/05 und v. - VIII R 62/04 hinaus (vgl. hierzu bereits Haisch ab S. 81 in dieser Ausgabe), hat der BFH mit seinen Entscheidungen v. - VIII R 97/02 (Reverse Floater) NWB AAAAC-37184 und v. - VIII R 79/03 (DAX-Zertifikate mit Rückzahlungsgarantie) NWB QAAAC-37183 seine neue Rechtsprechung zu Finanzinnovationen weiter austariert. Nachfolgend werden die Urteile kommentiert und ihre Auswirkungen für die Praxis dargestellt.

I. Ausganglage

Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen galt bislang der Grundsatz, dass zu differenzieren ist zwischen dem

  • Kapitalvermögen auf der einen Seite und dem

  • Ertrag als Frucht des Kapitals auf der anderen Seite.

Diese Unterscheidung hat zur Folge, dass sich Wertveränderungen der Kapitalanlage als solche auf die Besteuerung der erzielten Erträge im Rahmen des § 20 EStG grundsätzlich nicht auswirken (vgl. dazu , BStBl 2001 II S. 97, ...

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