Bilanzierung einer erworbenen Pensionsrückstellung
Leitsatz
Bei einem entgeltlichen Betriebserwerb ist eine übernommene Pensionsverpflichtung mit dem - anteiligen - Kaufpreis zu bewerten.
Dieser Wert ist auch für die folgenden Bilanzstichtage maßgeblich, solange bis der sich nach § 6a EStG ergebende Wert erreicht
ist.
Der im Sinne des § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG "unmittelbar vorausgegangene Veranlagungszeitraum" kann auch dann nicht mehrere
Kalenderjahre zurückliegen, wenn zwischendurch ein Organschaftsverhältnis mit dem Verlustbetrieb als Organgesellschaft bestanden
hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2011 S. 2800 Nr. 45 BB 2012 S. 1127 Nr. 18 EFG 2012 S. 638 Nr. 7 KÖSDI 2011 S. 17689 Nr. 12 StuB-Bilanzreport Nr. 21/2011 S. 840 DAAAD-95413
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