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Aktuelles zur Pflegeversicherung
Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II
[i]Zum Pflegestärkungsgesetz I Marburger, NWB 1/2015 S. 41Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vervollständigt die Regierungskoalition ihre Pläne für eine Pflegereform. Dabei steht ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff (in Kraft ab ) im Mittelpunkt. Außerdem werden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade abgelöst. Auch diese Regelung gilt ab dem . Zum gleichen Zeitpunkt wird der Beitragssatz zur [i]infoCenter „Pflegeversicherung“ NWB JAAAB-13230 Pflegeversicherung von 2,35 % auf 2,55 % erhöht. Zum werden ferner die meisten der von der Pflegeversicherung gewährten Geldleistungsbeträge angehoben. Ab dem erhalten pflegende Angehörige einen eigenen Beratungsanspruch. Für die Pflegeberatung insgesamt benennen die Pflegekassen feste Ansprechpartner. Zum gleichen Zeitpunkt werden die Verfahren zur Klärung des Rehabilitationsbedarfs von Pflegebedürftigen durch Pflegekassen und Medizinische Dienste i. S. eines leichteren Zugangs zu den Maßnahmen angepasst. Der sog. Pflege-TÜV wurde mit dem Ziel einer besseren Ergebnisqualität überarbeitet.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Anhebung des Beitragssatzes
[i]Erhöhung des Pflegesatzes um 0,2 ProzentpunkteDas PSG II erhöht den Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab dem von 2...