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Beratung bei betrieblicher Versorgung – Teil 1: Besonderheiten der Zusageformen
Merkmale, Finanzierungsrisiken und Haftung
Die steuerlichen Anforderungen prägen üblicherweise die inhaltliche Ausgestaltung von betrieblichen Versorgungsversprechen, insbesondere von Pensionszusagen. Unter steuerlichen Gesichtspunkten kommt es i. d. R. darauf an, ob die Versorgung betrieblich veranlasst ist oder nicht. Für diese Frage ist es jedoch ohne Bedeutung, in welcher Form die Versorgung versprochen wird – ob als Finanzierungszusage oder als Leistungsversprechen – und findet deshalb selten Beachtung. Dabei ist die Zusageform ausschlaggebend für die Haftung des Versorgungsschuldners, für die Finanzierungssicherheit und auch für die Behandlung der Pensionszusage in der Handelsbilanz. Der folgende 1. Teil der zweiteiligen Beitragsreihe zu betrieblichen Versorgungsversprechen geht ausführlich auf die Besonderheiten der jeweiligen Zusageform ein. Im 2. Teil in der nächsten Ausgabe werden die Gestaltungsmöglichkeiten und ihre Auswirkungen, insbesondere auf die Handelsbilanz, beschrieben.
I. Die Leistungszusage
1. Typische Merkmale
Die Leistungszusage (LZ) ist die älteste und bei der Gesellschafter-Geschäftsführerversorgung die am meisten gewählte Form des betrieblichen Ve...