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RENO Nr. 9 vom Seite 8

Ehe und Verantwortungsgemeinschaften

Rechtsanwältin Ursula Hoffmann

Die Ampel hat im Koalitionsvertrag verschiedene Neuerungen im Familienrecht beschlossen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit soll im vorliegenden Beitrag auf verschiedene Reformvorhaben eingegangen werden.

Allgemeines

Neben der Ehe plant die Ampel die Einführung eines Instituts der Verantwortungsgemeinschaft. Hiermit wird auch jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen die Möglichkeit gegeben, rechtlich füreinander Verantwortung zu tragen. Künftig können zum Beispiel Freunde Verantwortungsgemeinschaften schließen. Hintergrund ist, dass die Mitglieder der Verantwortungsgemeinschaft unter anderem Auskunfts- und Vertretungsrechte bekommen. Dies gilt z. B. für Menschen, die in einer Seniorenwohngemeinschaft zusammenleben. Denkbar sind auch zwei alleinerziehende Mütter, die sich Wohnung und Kinderbetreuung teilen.

Solche Beziehungen sind manchmal sogar enger als biologische Familienbande. Wahlverwandte werden nicht gehört, wenn es zum Beispiel um das Auskunftsrecht im Krankenhaus geht, um die Nachfolge im Mietvertrag, die Vertretung bei Behördengängen etc.

Die Verantwortungsgemeinschaft besteht neben der Ehe. Allerdings passt die Ehe nicht zu jedem Lebens...