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NWB BB 9/2022 S. 256

Vertragsrecht: Kündigungsbutton seit Juli 2022 Pflicht

Seit Juli 2022 ist der Button zum Kündigen von sog. kostenpflichtigen Laufzeitverträgen, die auf einer Webseite abgeschlossen werden können, Pflicht. Der Kündigungsbutton soll Verbrauchern das Kündigen von Verträgen zukünftig erleichtern.

Verträge im Internet können meist einfach, schnell und bequem abgeschlossen werden. Eine Kündigung hingegen ist oft kompliziert. Allein die Suche nach der Kündigungsmöglichkeit kostet Zeit und Nerven. Seit Juli 2022 müssen Unternehmen, die Verträge online anbieten, nach dem Gesetz über faire Verbraucherverträge einen sog. Kündigungsbutton einrichten. Mit diesem Button soll die Kündigung eines Vertrages ebenso einfach möglich sein wie der Abschluss neuer Verträge. Der Kündigungsbutton ist für sog. entgeltliche Dauerschuldverhältnisse nöt...

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