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StuB Nr. 15 vom Seite 589

Zinsanpassungsgesetz verabschiedet – Fragen bleiben

StB Michael Seifert

I. Gesetzgebung

Der Gesetzgeber hat durch das sog. Zinsanpassungsgesetz rückwirkend ab 2019 eine gesetzliche Neuregelung in Bezug auf den Vollverzinsungszinssatz verabschiedet. Der Gesetzgeber kommt der Umsetzungsverpflichtung des BVerfG (Beschlüsse vom - 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17, NWB TAAAH-87096, BGBl 2021 I S. 4303) damit fristgerecht nach.

Durch das Zinsanpassungsgesetz wird im Wesentlichen der Zinssatz für Zinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem rückwirkend auf 0,15 % pro Monat (= 1,8 % p. a.) gesenkt. Dieser Zinssatz soll alle zwei Jahre, erstmals zum , evaluiert werden. Die Finanzverwaltung hat zu dieser Gesetzesänderung kurzfristig ausführlich Stellung bezogen ( :010, NWB MAAAJ-18072).

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