Arbeitshilfe November 2022

Facharztweiterbildung stellt keinen integralen Bestandteil einer mehraktigen erstmaligen Berufsausbildung dar?

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Kann ein Kind, welches eine (Hochschul-)Ausbildung zum Arzt absolviert, nur bis zum Bestehen der ärztlichen Prüfung berücksichtigt werden? Tritt die Facharztweiterbildung gegenüber der Berufstätigkeit als in Weiterbildung befindlicher Arzt in den Hintergrund oder stellt sie einen integralen Bestandteil der mehraktigen erstmaligen Berufsausbildung dar? Besteht zwischen dem Medizinstudium und der Facharztausbildung ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB DAAAJ-18104