BFH  - VIII R 8/22 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Darlehensforderung; Forderungsverzicht; Kapitaleinkünfte; Verlustentstehung

Rechtsfrage

Kann der Verzicht auf eine Darlehensforderung nicht mit einer Veräußerung gleichgestellt werden, solange sich im Vermögen des nur bedingt verzichtenden Gesellschafters eine Anwartschaft befindet, die bei Eintritt des Besserungsfalls eine vollständige Befriedigung vorsieht und ist damit folglich ein Verlust nicht endgültig entstanden?

Gesetze: EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 7, EStG § 20 Abs 2 S 2, EStG § 20 Abs 4 S 1

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.07.2022):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
TAAAJ-18009