Mitunternehmeranteil; Rechtsnachfolge; Rückwirkung; Unentgeltliche Übertragung; Unterschiedsbetrag
Rechtsfrage
Ist die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 EStG i.d.F. des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes vom , wonach im Falle der Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert ein festgestellter Unterschiedsbetrag insoweit auf den Rechtsnachfolger übergeht, verfassungsgemäß?
Gesetze: EStG § 5a Abs 4 S 3 Nr 3, EStG § 5a Abs 4 S 5, EStG § 52 Abs 10 S 4, EStG § 6 Abs 3, GG Art 20 Abs 3
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.07.2022):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
HAAAJ-18000