DBA Bulgarien

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Bulgarien)

v. 25. 01. 2010 (BGBl 2010 II S. 1286)

Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Bulgarien – von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen durch den Abbau steuerlicher Hindernisse zu fördern und ihre Zusammenarbeit auf steuerlichem Gebiet zu festigen – sind wie folgt übereingekommen:

Änderungsdokumentation:

Fundstelle(n):
QAAAH-29885