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BFH 16.03.2022 VIII R 24/19, Kommentierte Nachricht BBK 14/2022 S. 640

Steuerrecht | Nachweis der betrieblichen Kfz-Nutzung beim Investitionsabzugsbetrag auch durch andere Beweismittel

Der BFH bestätigt seine Rechtsprechung zum Nachweis der nahezu ausschließlich betrieblichen Nutzung eines Kfz bei Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) i. S. von § 7g EStG: Danach kann die nahezu ausschließlich betriebliche Nutzung nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachgewiesen werden.

Der [i]Fahrtenbücher waren nicht ordnungsgemäßKläger war Rechtsanwalt und ermittelte seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG. Er bildete in den Streitjahren 2009 und 2013 jeweils einen IAB für einen Pkw. Er schaffte beide Pkw auch an, führte aber keine ordnungsgemäßen Fahrtenbücher. Das Finanzamt machte daher beide IAB rückgängig.

Der BFH folgte zwar der Auffassung des Finanzgerichts, dass ein Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß ist, wenn es nicht zeitnah geführt wird...

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Nachweis der betrieblichen Kfz-Nutzung beim Investitionsabzugsbetrag auch durch andere Beweismittel

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