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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 10 K 10249/18

Gesetze: AO § 347 Abs. 1, AO § 355, AO § 357 Abs. 3 S. 1, BGB § 133

Auslegung eines von einem fachkundigen Bevollmächtigten verfassten Einspruchsschreibens

Leitsatz

Ein von einem rechtskundigen Bevollmächtigten des Steuerpflichtigen verfasstes Einspruchsschreiben, in dem im Betreff die Steuernummer, der Name sowie die Anschrift des Steuerpflichtigen und die „Bescheide für … über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag vom …” genannt werden und in dem es weiter heißt: „… legen wir gegen die in der Betreffzeile genannten Bescheide EINSPRUCH ein …”, kann nicht dahin ausgelegt werden, dass es auch die mit den Einkommensteuerbescheiden verbundenen Zinsfestsetzungen umfasst, wenn die Zinsfestsetzungen weder in der Betreffzeile noch in der Begründung erwähnt worden sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DAAAI-62784

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 09.05.2019 - 10 K 10249/18

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