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BFH  - III R 16/22 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 126, AO § 127, AO § 222, AO § 227, AO § 367, EStG § 68 Abs 1

Rechtsfrage

1. Kann die zuvor rechtswidrige Entscheidung einer sachlich unzuständigen Ausgangsbehörde durch eine spätere Einspruchsentscheidung, die von einer sachlich und örtlich zuständigen Behörde erlassen wurde, geheilt werden? Ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung für die gerichtliche Überprüfung entscheidend? Überlagert und ersetzt der Verwaltungsakt "Einspruchsentscheidung" den rechtswidrigen, aber nicht nichtigen Ausgangsbescheid? Handelt es sich in § 126 Abs. 1 AO um eine abschließende Aufzählung? Lässt eine Heilung nach § 126 AO für eine Analogie im Hinblick auf § 127 AO mangels Regelungslücke keinen Raum?

2. Scheidet ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen aufgrund der Verletzung von Mitwirkungspflichten aus?

Einspruchsentscheidung; Heilung; Kindergeld; Stundung; Zuständigkeit

Fundstelle(n):
XAAAI-62105

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | BFH - III R 16/22 - erledigt.

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