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FG Düsseldorf 15.09.2020 6 K 2408/17 K,G, BBK 10/2022 S. 444

Steuerrecht | Einkauf einer GmbH mit gefälschten Rechnungen

Der Wareneinkauf einer GmbH unter Vorlage gefälschter Rechnungen führt zu Betriebsausgaben, wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Geschäftsführer das Geld für sich behalten hat und wenn die GmbH ein Benennungsverlangen i. S. von § 160 AO beantwortet hat.

Eine [i]Waren sollen bar bezahlt worden sein im Textilgeschäft tätige GmbH machte u. a. 112.074 € als Betriebsausgaben für den Wareneinkauf geltend. Die Ware hatte sie nach eigenen Angaben bar bezahlt und in S. 445einem Einkaufszentrum von Herrn F erworben. Tatsächlich enthielten die Rechnungen aber falsche Angaben. Das Finanzamt richtete ein Benennungsverlangen an die GmbH, das diese mit dem vollständigen Namen des F und seiner ausländischen Anschrift beantwortete. Anschließend behandelte es den Betrag als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA).

Das [i]GmbH hat keine PrivatsphäreFG gab der Klage statt: Die Aufwendu...

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