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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 28 | Vermietung: Ausgleichszahlungen aus der Auflösung einer Zinsswap-Vereinbarung als Werbungskosten

Der Bundesfinanzhof muss in einem Revisionsverfahren die Frage beantworten, ob Ausgleichszahlungen aus der Auflösung einer im Zusammenhang mit der Finanzierung der Anschaffungskosten für eine vermietete Immobilie abgeschlossen Zinsswap-Vereinbarung als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abzugsfähig sind, wenn die Kündigung des Zinsswaps isoliert erfolgt und nicht mit einer Umschuldung einhergeht. Das FG Düsseldorf hatte dies in erster Instanz bejaht.

Das nächste anhängige Verfahren ist möglicherweise ebenfalls für die Vermieter unter Ihren Mandanten interessant.

Entgegen der Auffassung des Bundesfinanzministeriums hat das FG Düsseldorf entschieden: Ausgleichszahlungen für die vorzeitige Auflösung eines Zinsswap-Geschäfts sind den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen. Und zwar dann, wenn der Abschluss des Geschäfts im Veranlassungszusammenhang mit der Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung des Kaufs einer vermieten Immobilie stand.

Der einmal bestehende Veranlassungszusammenhang mit der Aufnahme des Darlehens wird – so das Finanzgericht – selbst dann nicht unterbrochen, wenn die Kündigung des Zinss...

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