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NWB 14/2022 S. 965

Corona | Aktualisierungen bei den Coronahilfen

Der Förderzeitraum für die Überbrückungshilfe IV wurde bis zum verlängert. Erst- und Änderungsanträge können bis zum gestellt werden. Soweit vor dem Hintergrund des Auslaufens des sog. Temporary Frameworks am beihilferechtlich zulässig, können Änderungsanträge auch bis zum gestellt werden. Seit dem ist bei Anträgen auf Neustarthilfe oder Neustarthilfe Plus ein Wechsel des prüfenden Dritten möglich. Für Direktantragsteller ist der Wechsel von der Überbrückungshilfe III Plus zur Neustarthilfe Plus und umgekehrt möglich. Die  FAQ zur Überbrückungshilfe IV sind am aktualisiert worden.

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