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BFH  - I R 34/21 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AStG § 20 Abs 2, AStG § 7 Abs 1, AStG § 8 Abs 1 Nr 7, AStG § 8 Abs 2, AEUV Art 49, AEUV Art 63, DBA LUX Art 5 Abs 1, DBA LUX Art 20 Abs 1, DBA LUX Art 20 Abs 2

Rechtsfrage

1. Sind Zinseinkünfte, die eine inländische Kapitalgesellschaft als Gewinnanteil aus einer atypisch stillen Beteiligung mit Betriebsstätte in Luxemburg an ihrer in Luxemburg ansässigen Tochterkapitalgesellschaft erhält, nach § 20 Abs. 2 AStG in Deutschland nicht von der Besteuerung freizustellen (Vorrang des § 20 Abs. 2 AStG vor DBA LUX), sondern gilt stattdessen die Anrechnungsmethode?

2. Verletzt § 20 Abs. 2 AStG in der in den Jahren 2007 und 2008 geltenden Fassung die unionsrechtliche Niederlassungs- oder Kapitalverkehrsfreiheit?

Anrechnungsmethode; Atypisch stille Beteiligung; Außensteuerrecht; Betriebsstätte; Doppelbesteuerung; Kapitalverkehrsfreiheit; Niederlassungsfreiheit; Steuerfreistellung

Fundstelle(n):
ZAAAI-57850

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | BFH - I R 34/21 - erledigt.

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