Verfahrensunterbrechung durch Insolvenzeröffnung: Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Leitsatz
Ein Rechtsmittel, das bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, kann in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (Anschluss BGH, , I ZR 33/58, NJW 1959, 532).
Gesetze: § 240 ZPO, § 249 Abs 3 ZPO
Instanzenzug: Az: 27 U 4772/12vorgehend LG Augsburg Az: 2 O 5126/08
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
MAAAI-35328