Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 51 vom Seite 4533

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Rückabwicklung drittfinanzierter Kapitalanlageverträge

In der Zeit vor dem bestand aufgrund der Rechtsprechung des BGH der Darlehensnehmerschutz darin, daß außerhalb der Bank-Geschäftsräume initiierte, verhandelte oder gar unterschriebene/zustande gekommene Darlehensverträge und Darlehensvermittlungsverträge (von einigen Ausnahmen abgesehen) gem. § 56 Abs. 1 Nr. 6 GewO a. F., § 134 BGB nichtig waren. Am trat das Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften (HausTWG) in Kraft, das mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die zu erheblichen Kontroversen und einer Vielzahl von sich widersprechenden Urteilen der Instanzgerichte führten. Der Schutzbereich des HausTWG umfaßt grundsätzlich alle Verträge über eine entgeltliche Leistung - z. B. Darlehensverträge, Kaufverträge, Werk- und Werklieferungsverträge, Geschäftsbesorgungsverträge, Partnerschafts-Vermittlungsverträge, Mietverträge/Pachtverträge/Leasingverträge für bewegliche Sachen, Bausparverträge, Bauherren- und Erwerbermodellverträge, Gesellschaftsbeitrittsverträge (auch zu Publikumsgesellschaften), Bürgschaften (str.) u. ä. -, zu denen der Kunde durch mündliche Verhandlungen (Ansprechen, Teilverhandlungen ...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 2
Online-Dokument

- kein Titel -

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen