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§ 233a AO Verzinsung in Fällen des Verlustrücktrags oder eines rückwirkenden Ereignisses
Verfahren, in denen es zur Entscheidung der Frage kommen kann, ob der durch Art. 18 Nr. 5 Buchst. b des Jahressteuergesetzes 1997 eingefügte § 233a Abs. 2 AO gegen das Rückwirkungsverbot verstößt, sind nach Kenntnis der OFD nicht mehr anhängig.
Entsprechende Verfahren haben sich erledigt, weil die Kläger unter Berücksichtigung des - und des Erl. v. - S 0460a - 19 - 33 - klaglos gestellt werden konnten.