§ 4 KStG Anfangsbestand der steuerlichen Einlagekonten bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit
Nach Rdnr. 25 des (BStBl 2002 I S. 935) – vgl. Rdvfg. vom – S 2400 A – 57 – St II 1.04, KSt-Kartei § 4 KStG Karte A 27 – können bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit die Grundsätze der Rdnr. 8 und 13 des Schreibens entsprechend angewendet werden.
Nach dem Ergebnis der Erörterungen der obersten Finanzbehörden hat dies zu Folge, dass auch bei einem Betrieb gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit eine dem Nennkapital vergleichbare Größe angenommen werden kann (vgl. z.B. § 10 Abs. 2 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes).
Dieser Betrag ist nicht dem Einlagekonto gem. § 27 KStG zuzuordnen. Soweit er an die Trägerschaft ausgekehrt wird, kommt es bei ihr nicht zu steuerpflichtigen Zuflüssen. Diese Vermögenszuführung unterliegt auch nicht der Regelung des § 27 Abs. 1 Satz 3 ff KStG und mindert damit nicht das Einlagekonto.
OFD Frankfurt am Main
v. - S 2400 A
– 57 – St II 1.04
Fundstelle(n):
LAAAA-81875