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Stille Reserven eines Grundstücks, das vor der Umwandlung an die GmbH im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vermietet war
Sind stille Reserven eines Grundstücks, das vor der Umwandlung an die GmbH im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vermietet war und infolge der Umwandlung zu Sonderbetriebsvermögen bei der übernehmenden GmbH & Co. KG geworden ist, bei einer Veräußerung des Mitunternehmeranteils gemäß § 18 Abs. 3 UmwStG in den Gewerbeertrag einzubeziehen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().