NWB Sanieren Nr. 1 vom Seite 1

Distressed M&A und Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Ruth Sterzinger | Redakteurin | nwb-sanieren-redaktion@nwb.de

Der Einzelhandel in Deutschland hat im Jahr 2021 – auch wenn man das als Verbraucher subjektiv anders wahrnehmen mag – nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes einen neuen Rekordumsatz erwirtschaftet.

Teile des stationären Einzelhandels jedoch, etwa der Einzelhandel mit Bekleidung, Schuhen und Lederwaren, mussten auch im zweiten Jahr der Corona-Krise Umsatzeinbußen hinnehmen. Wie mag sich die Situation weiterentwickeln, wenn die Corona-Hilfen zurückzuzahlen sind und neue Hilfen nicht mehr aufgelegt werden?

Das ist derzeit schwer absehbar. Statt im Kaffeesatz zu lesen, wenden wir uns also lieber jetzt schon den Möglichkeiten und Maßnahmen zu, die Unternehmer ergreifen sollten:

Jörgen Erichsen behandelt die Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Risikoreduktion im Unternehmen und gibt über die NWB Datenbank auch Checklisten an die Hand, mithilfe derer Potenziale und Risiken analysiert werden können. Gleichzeitig dienen sie – richtig angewendet – der Sicherung der Zukunftsfähigkeit und der Vorbeugung von Krisen. Sie finden den Beitrag in vorliegender Ausgabe ab S. 4 und die Checklisten in der NWB Datenbank unter NWB GAAAH-97020.

Die andere Seite der Medaille beleuchtet Arnd Allert im Beitrag „Distressed M&A“ ab S. 9: Des einen Leid ist des anderen Freud – wenn ein Unternehmen tatsächlich in der Krise ist, besteht für andere Unternehmer die Chance, günstig unternehmerische Einheiten einzukaufen. Die Bedingungen bei Krisensituationen, gepaart mit Zeitdruck, erschweren aber unter Umständen den Ablauf der Transaktionen. Was es daher beim Ankauf zu beachten gilt, finden Sie in diesem Beitrag ausführlich dargestellt.

Die Handlungsmöglichkeiten von Arbeitgebern in der Krise beleuchtet für uns Dr. Annette Sättele ab S. 18 im Beitrag „Kostenfaktor“ Arbeitnehmer. Ein notfalls vorzunehmender Personalabbau ist ein komplexes Projekt, vor allem, wenn ein Betriebsrat beteiligt werden muss. Aber auch, wenn ein Unternehmen in Insolvenz ist, gibt es für Kündigungen Besonderheiten zu beachten, die hier ausführlich vorgestellt werden.

Mit besten Grüßen,

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
NWB Sanieren 1/2022 Seite 1
NWB QAAAI-01628