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NWB Nr. 45 vom Seite 3295

Mehr Streitvermeidung durch das künftige Mietspiegelrecht?

Prof. Dr. Ulf Börstinghaus

Die [i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3326 Große Koalition hat in den letzten Tagen ihres Bestehens noch zahlreiche Änderungen beschlossen, die unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf die Vermietungspraxis haben. Hierzu zählt das Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz – MsRG v. , BGBl 2021 I S. 3515), durch das Vorschriften des BGB geändert und neue Vorschriften im EGBGB eingeführt wurden, sowie eine Mietspiegelverordnung (MsV), die beide am in Kraft treten. Ziel von Gesetz und Verordnung ist es, zu mehr Mietspiegeln in Deutschland zu kommen und insbesondere qualifizierte Mietspiegel rechtssicherer auszugestalten.

Vorgaben zur Erstellung von Mietspiegeln und Pflicht der Gemeinden

Die [i]MsV steckt den Rahmen ab MsV macht nachvollziehbare Vorgaben, wie insbesondere qualifizierte Mietspiegel zu erstellen sind. Damit Mietspiegel in Zukunft aktueller sind, wurde bestimmt, dass sie alle zwei Jahre nach dem letzten Erhebungsstichtag fortgeschrieben und alle vier Jahre neu aufgestellt werden müssen.

Gemeinden [i]Pflicht zur Erstellung für Gemeinden > 50.000 Einwohner mit mehr als 50.000 Einwohnern sind ab dem (einfacher Mietspiegel) oder dem (qualifizierter Mietspiegel) zur Erstellung von Mietsp...

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