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STFAN Nr. 11 vom Seite 25

Übertrag nach R 6.6 EStR im Falle einer Mehrentschädigung

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

Fallbeispiel

Für die Anfang Mai 2021 durch ein Erdbeben völlig zerstörte Maschine erhielt der Unternehmer am von der Versicherung eine Entschädigung i. H. v. 40.000 € auf das betriebliche Bankkonto überwiesen. Die Maschine hatte im Zeitpunkt der Zerstörung einen zutreffenden Buchwert von 30.000 €. Am kauft der Unternehmer eine Ersatzmaschine (Nutzungsdauer: fünf Jahre) für 36.000 € zzgl. 19 % USt gegen Banküberweisung.

Einführung

Mit dem Instrument der Rücklage für Ersatzbeschaffung (in diesem Beispielfall werden gem. R 6.6 EStR die stillen Reserven auf das Ersatzwirtschaftsgut übertragen und auf die Bildung einer Rücklage verzichtet, weil die Ersatzbeschaffung im Jahr der Zerstörung erfolgt) ist eine Möglichkeit geschaffen worden, beim Ausscheiden eines Wirtschaftsguts den Gewinn nicht sofort versteuern zu müssen. Wird die Ersatzleistung nicht vollständig für die Wiederbeschaffung des Wirtschaftsguts verwendet, kommt nur eine anteilige steuerneutrale Übertragung in Betracht. Voraussetzung für ein Ersatzwirtschaftsgut ist allerdings, dass dieses im Betrieb des Steuerpflichtigen im Wesentlichen die gleiche Funktion erfüllt, wie das ausgeschiedene Wirtschaftsgut. Unschädlich ist die Anpassung d...