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Arbeitshilfe Januar 2024

Options- und Regelverschonung: Lohnsummenregelung gem. §13a Abs. 3 ErbStG – Checkliste mit Berechnung

Ricardo Fischnaler und Susanne Bings
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Version 2024.0

  • Lohnsummenregelung

Soll Betriebsvermögen im Rahmen der Options- oder Regelverschonung steuerfrei übertragen werden, sind für die Steuerbefreiung neben den Behaltensfristen auch die Lohnsummenregelungen einzuhalten.

Im Rahmen der Lohnsummenregelung gilt, dass grundsätzlich folgende Anteile der Ausgangslohnsumme erreicht werden müssen:

  • Regelverschonung: 400% der Ausgangslohnsumme für 5 Jahre

  • Optionsverschonung: 700% für 7 Jahre.

Bei Betrieben mit weniger als 15 Arbeitnehmern gelten niedrigerer Anteile:

  • mehr als 10 und weniger als 15 Beschäftigte: 300% bzw. 565 %

  • mehr als 5 bis zu 10 Beschäftigte: 250% bzw. 500%.

Bei Betrieben mit bis zu 5 Beschäftigten ist die Lohnsummenregelung nicht anzuwenden.

Mit diesem Excel-Tool können Sie für Betriebe bzw. Gesellschaften (auch Mutter- und Tochtergesellschaften)

  • die maßgebliche Ausgangslohnsumme ermitteln und

  • die Einhaltung der Lohnsummen für den gesamten jeweils zu beachtenden Zeitraum überwachen.

Bei der Ermittlung der Ausgangslohnsumme werden unter anderem folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Beteiligungsanteile,

  • Rechtsform,

  • Ansässigkeit im EU-Raum,

  • Umrechnungskurs bei Ansässigkeit außerhalb der Euro-Zone.

Version des Vorjahres:

  • Version 2023.0

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